Anwaltskanzlei Manquen und Lokau | Rechtsanwältin und Notarin
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Kanzlei Manquen & Lokau  |  Hardenbergstr. 19  | 10623 Berlin  | Tel.: 030 852 03 71  |  info@manquen-lokau.de  | Bürozeiten Mo – Do 9-18 h, Fr 9-16 h

Wir hören Ihnen zu und nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen.

Unser Anliegen ist das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen. Chancen und Risiken schätzen wir für Sie mit unserer Erfahrung genau ein. Wir beraten Sie, um gemeinsam mit Ihnen im Vorsorge- und Konfliktfall zu agieren – wo immer Sie uns brauchen. Wir kämpfen für Ihre Interessen, mit dem Ziel, einvernehmliche Lösungen zu erreichen.

In einem Erstberatungsgespräch können Sie sich über die Rechtslage informieren und danach überlegen, ob Sie uns das Mandat für Ihre anwaltliche Vertretung erteilen wollen. Es ist uns ein Anliegen, dass Sie in jedem Stadium des Verfahrens informiert sind und wir unsere Schritte mit Ihnen abstimmen.

Wir beraten und begleiten Sie.

Familienrecht

Beratung und Vertretung im Familienrecht erfordert Erfahrung und Empathie. Uns ist es wichtig, Ihre Situation im Familienkontext zu verstehen, um die bestmögliche Lösung mit einem nachhaltigen Ergebnis zu finden.

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Erbrecht

Wir stehen Ihnen für einen nachhaltigen Vermögenserhalt vor, während und nach einem Erbfall juristisch zu Seite.

 

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Immobilienrecht

Wir beraten und vertreten Grundstücks-, Haus- und Wohnungseigentümer bzw. die, die es noch werden wollen bei allen Fragen in Bezug auf das Immobilienerwerb, von der Prüfung/Beratung des Kaufvertrags bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

 

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Grundstücksrecht

Sprechen Sie uns an bei allen rechtlichen Fragen rund um Grundstücke, Grundschulden oder Hypotheken. Vertrauen Sie hier unserer juristischen Expertise.

Wohnungseigentumsrecht

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung sind Sie auch Miteigentümer eines Grundstücks sowie eines Gebäudes. Hier stehen wir Ihnen gerne mit praxisorientiertem Rat zur Verfügung.

Notariat

Beurkundungen und Beglaubigungen, Beurkundung von Immobilienkaufverträgen oder Schenkungsverträgen, Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträgen, Erbverträge und Testamente; Beurkundung von Vorsorgevollmachten, Registeranmeldungen (Vereinsregister, Handelsregister), Unterschriftsbeglaubigungen

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei Manquen & Lokau wurde 1983 gegründet. Viktoria Lokau ist als Rechtsanwältin seit 1983 und als Notarin seit 1995 in Berlin tätig. Wir vertreten Sie in und außerhalb Berlins vor allen deutschen Gerichten. Beratungsgespräche können auch in englischer Sprache geführt werden.
Zu unserer Bürogemeinschaft gehören vier weitere Rechtsanwälte, die schwerpunktmäßig im Familienrecht, Versicherungsrecht, Migrationsrecht, Rentenrecht, Arzthaftungsrecht und in der Mediation tätig sind und unsere juristische Kompetenz erweitern.

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Timothy D. Manquen

Rechtsanwalt

Timothy D. Manquen war von 1983 bis 2018 als Rechtsanwalt (und bis 2017 als Notar) in der Kanzlei täig.

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Viktoria Lokau

Rechtsanwältin und Notarin

Nach dem Examen (Berlin) und Referendarzeit (Berlin/Djakarta) zwei Jahre Tätigkeit als wissenschaftliche Assistentin an der Universität Lausanne/Schweiz.
- Rechtsanwältin seit 1983
- Notarin seit 1995
- Fachanwältin für Familienrecht seit 2004
- Fachanwaltslehrgang für Erbrecht in 2016

Schwerpunkte
Familienrecht, Internationales Familienrecht, Erbrecht, Notariat

Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Verband bi-nationaler Familien und Partnerschaften e. V. (iaf)
- Deutsche Notarrechtliche Vereinigung e. V.

Vergütung

Unsere Tätigkeit rechnen wir entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuell mit Ihnen ausgehandelten Vergütungsvereinbarungen ab bzw. im Notariat nach dem GNotKG. Soweit eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird, kann hierbei eine Pauschale oder eine Stundenvergütung vereinbart werden. Die Stundenvergütung beläuft sich auf 150,00 bis 250,00 €. Die Kosten für eine Erstberatung – in der Regel bis 60 Minuten – belaufen sich auf 120,00 bis 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Sollten Sie uns mit ihrer Vertretung in dieser Angelegenheit beauftragen, wird der Betrag angerechnet. Diese Angaben beziehen sich auch auf eine telefonische oder eine online-Beratung. Wir akzeptieren auch die Zahlung per Maestro- oder EC-Karte. Bei Verfahren vor dem Familiengericht (Scheidung pp.) beantragen wir gegebenenfalls auch Verfahrenskostenhilfe für Sie.

Nutzen Sie ein erstes Beratungsgespräch, um uns kennenzulernen. Rufen Sie uns doch für Fragen und Terminvereinbarungen einfach an oder schreiben uns eine Mail.

Kanzlei Manquen & Lokau
Hardenbergstr. 19, 10623 Berlin

+49 (0) 30 852 03 71

+49 (0) 30 851 59 51

info@manquen-lokau.de