Anwaltskanzlei Manquen und Lokau | Rechtsgebiete
21369
page-template,page-template-full_width,page-template-full_width-php,page,page-id-21369,ajax_fade,page_not_loaded,,select-theme-ver-3.8.1,wpb-js-composer js-comp-ver-6.1,vc_responsive
 

Rechtsgebiete

Familienrecht

Insbesondere in Trennungssituationen kann die umfassende und weitsichtige Beratung eines Anwalts für Familienrecht notwendig sein. Uns ist es daher wichtig, Ihre Situation und die Situation aller Familienmitglieder genau zu verstehen, um die bestmögliche Lösung mit einem nachhaltigen Ergebnis zu finden.

Wir beraten und vertreten Sie bei:

Scheidung, Berechnung des Ihnen zustehenden Unterhaltes, bei gerichtlichen Unterhaltsverfahren, vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen anlässlich der Trennung und/oder Ehescheidung, Erstellung von Scheidungsfolgen-vereinbarungen, Auseinandersetzungen um die gemeinsame Immobile, Sorge- und Umgangsrecht.

Erbrecht

Wir beraten und vertreten Sie bei der Klärung Ihrer erbrechtlichen Situation, bei Erbscheinverfahren, erbrechtlichen Auseinandersetzungen wie Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen bzw. deren Abwendung, Vermögensübertragung schon zu Lebzeiten, Errichtung von Testamenten und Erbverträgen.

Immobilienrecht

Überlegen Sie eine Immobilie zu kaufen und haben zu wenig Erfahrung, um den Verkaufs- und Grundbuchablauf zu beurteilen bzw. begreifen? Sind Sie bereits Immobilienbesitzer und brauchen eine vor Ort Betreuung?

Wir beraten und vertreten Grundstücks-, Haus- und Wohnungseigentümer bzw. die, die es noch werden wollen bei allen Fragen in Bezug auf das Immobilienerwerb, von der Prüfung/Beratung des Kaufvertrags bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Wir sagen Ihnen welche Unterlagen Sie benötigen, beschaffen diese falls erforderlich und prüfen sie rechtlich. Wir erläutern Ihnen alle Vorgänge verständlich. Wir optimieren den Kaufvertrag, korrespondieren mit dem Notar und begleiten oder vertreten Sie in dem Notartermin.

Die Betreuung und Korrespondenz erfolgt dabei sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.